Tätigkeiten - NASV Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Scheibenfolien
Scheibenfolien   sind,   wenn   diese   bestimmte   Kriterien   erfüllen,      eintragungsfrei.   Ebenso bedarf es für die Aufbringung solcher Folien keine Bestätigung eines Fachbetriebes mehr. Scheibenfolien   mit   einem   Transmissionsgrad   über   20%   sind   zulässig,   darunter müssen Weitwinkelspiegel der Klasse IV montiert werden. Es   ist   keine   Montage   von   getönten   Scheibenfolien   an   der   Windschutzscheibe   und an den Seitenscheiben der 1. Sitzreihe erlaubt., Nur   Splitterschutzfolien   mit   einem   Mindesttransmissionsgrad   (Lichtdurchlässigkeit) von 85% sind erlaubt. Nur   eine   Folie   pro   Scheibe   (gilt   auch   dann   wenn   eine   außen   und   eine   innen angebracht ist) Folien   (Sonnenblenden)   im   oberen   Bereich   der   Windschutzscheibe   sind   genauso verboten. Marke und Typenbezeichnung müssen auf der Folie vorhanden sein. Die   Aufbringung   muss   so   erfolgen,   dass   die   Folie   3-4   mm   vom   Scheibenrand entfernt ist.