Tätigkeiten - NASV Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Fahrwerke
Gilt für Federn und Gewindefahrwerke Die   verwendeten   Teile   müssen   über   Teilegutachten   samt   Anbauprüfung   für   Ihr   Fahrzeug verfügen.   Bei   der   Begutachtung   werden   sämtliche   Kennzeichnungen   der   Teile   überprüft. Es   werden   sogenannte   Kontrollmaße   am   Fahrzeug   abgenommen   (Fahrzeughöhe,   Höhe der   Scheinwerferunterkante,   Restgewindelänge   bzw   Einstellmaße   etc.)   und   im   Gutachten vermerkt.     Speziell     bei     Gewindefahrwerken     ist     die     Tieferlegung     nur     in     einer Gewindestellung   genehmigt.   Bei   Kontrollen   der   Exekutive   kann   über   das   Nachmessen dieser   Kontrollmaße   sehr   leicht   eine   Abweichung   vom   genehmigten   Zustand   festgestellt werden. Mindestbodenfreiheit: 110 mm oder 100 mm (wenn im Teilegutachten ersichtlich) Elastische   Teile   (z.B.   Seitenschweller,   Spoilerlippen)   werden   nicht   berücksichtigt.Diese müssen aber eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm aufweisen. Sollte    die    Mindestbodenfreiheit    nicht    eingehalten    werden,    so    können    sogenannte "Höherlegungskits    /    Spring    Distance    Kits"    in    Ringform    (Höhe    5-35mm)    zwischen Federteller und Feder gelegt werden. TIPP:    Gleich    nach    dem    Umbau    sollte    das    Fahrzeug    unbedingt    eine    Bodenfreiheit aufweisen   die   ca.   1   cm   größer   als   die   Zielbodenfreiheit   ist.   Das   Fahrwerk   wird   sich deutlich setzten! Das   Fahrzeug   muss   einen   11   cm   hohen   und   80   cm   breiten   Prüfling   berührungslos   fahren können.    Dabei    muss    der    Fahrer    (ca.    75kg)    im    Fahrzeug    sitzen,    alle    Betriebsmedien vorhanden und der richtige Reifendruck eingestellt sein. Das Fahrwerk soll bei voller Beladung noch 25 mm federn. Der beladene Zustand kann mit Hilfe eines Auffahrkeils simuliert werden. Nach Fahrwerksänderungen sind die Fahrwerksgeometrie und Scheinwerfer einzustellen. Das   Spurvermessungsprotokoll   bzw.   Bestätigungen   der   Scheinwerfereinstellung   müssen vorgelegt werden.