Tätigkeiten - AMVO Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Prüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung
In Betrieben müssen Arbeitsmittel in periodischen Abständen geprüft werden. Diese    Prüfungen    haben    den    Sinn,    die    Sicherheit    der   Arbeitsmittel    und    natürlich    die Benutzer      der      Arbeitsmittel,      soweit      wie      möglich      zu      schützen.      Nach      der Arbeitsmittelverordnung    (AM-VO)    werden    diese    Prüfungen    in    verschieden    Abschnitte unterteilt. § 7 - Erstabnahmen § 8 - wiederkehrende Überprüfungen § 9 - Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen Ältere   ungeregelte   Arbeitsmittel,   die   keine   CE-Kennzeichnung   ausweisen,   können   durch die Anwendung des Abschnittes 4 der AM-VO genehmigbar gemacht werden. Dazu    muss    eine    Risikoanalyse    erstellt    werden,    in    der    alle    denkbaren    Gefahrenarten beurteilt   werden.   Gegebenenfalls   sind   hier   entsprechende   Adaptierungen   vorzunehmen, um dieses Arbeitsmittel für den Einsatz sicher zu machen.